Rechtliches
Auftragsverarbeitung
Wenn Kernlogik bei der Nutzung seiner Software personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmenskunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Der Vertrag beschreibt Gegenstand und Dauer, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterstützungspflichten, Löschung beziehungsweise Rückgabe sowie den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern.
Die konkrete Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls projektspezifische Unterauftragsverarbeiter werden im Kundenprozess ergänzt. Rückfragen richten Sie bitte an info@kernlogik.de.